AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – S.E.A. AG

  1. Anwendbarkeit

1.1. Die Tarifbestimmungen gelten für alle Dienstleistungen der S.E.A. AG, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Solange diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das vertragliche Verhältnis zwischen der S.E.A. AG und dem Kunden die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag gem. Art. 363 ff. OR.

  1. Fixstellen (Plakatrahmen)

2.1. Die S.E.A. AG gewährleistet den Aushang gemäss Auftragsbestätigung. Die Plakate sind durch Schutzfolien in den Klapprahmen geschützt.
2.2. Die Klapprahmen sind nicht abschliessbar.
2.3. Die S.E.A. AG übernimmt keine Haftung für fehlende Plakate in den Plakatrahmen, welche durch Diebstahl oder Vandalismus entwendet oder beschädigt werden.
2.4. Die Bewirtschaftung der Plakatrahmen findet wöchentlich statt.
2.5. Die S.E.A. AG garantiert den Aushang von 90 % der vereinbarten Stellen.
2.6. In einzelnen Fällen kann es zu Abweichungen der Standorte kommen (z. B. aufgrund vorübergehender Baustellen oder höherer Gewalt).

  1. Outdoor- & Indoorplakate

3.1. Indoorplakate werden auf Privatgrund, öffentlichen Plakatstellen und sonstigen Stellen mit Erlaubnis angebracht.
3.2. Outdoorplakate werden auf Privatgrund, öffentlichen Plakatstellen, Allmend sowie weiteren möglichen Stellen angebracht.
3.3. Plakate können durch Reinigungspersonal, Sammler oder Wettbewerber entfernt oder überklebt werden. Die S.E.A. AG ist bemüht, Plakate nachzuhängen. Die Wirksamkeit ist von der Auflage abhängig.
3.4. Die S.E.A. AG haftet nicht für die Dauer des Aushangs einzelner Plakate.
3.5. Witterungseinflüsse können den Aushang beeinträchtigen.
3.6. Die S.E.A. AG plakatiert auch auf privatem Grund und ist auf den Goodwill der Standorte angewiesen.
3.7. Für Plakate, die vom Auftraggeber oder Dritten angebracht werden, übernimmt die S.E.A. AG keine Verantwortung.

  1. Flyerboxen

4.1. Die S.E.A. AG bewirtschaftet alle Flyerboxen wöchentlich.
4.2. Der genaue Standort innerhalb der Flyerbox hängt von der aktuellen Auftragslage ab.
4.3. Es wird eine Überbewirtschaftung vermieden, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten.
4.4. Es besteht keine Haftung für entwendete Flyer.

  1. Samplingaktionen

5.1. Aktionen “Hand in Hand” müssen mindestens 5 Tage vor Start definitiv gebucht sein.
5.2. Absagen sind bis spätestens 14 Tage vor Verteilung möglich; danach werden die vollen Kosten fällig.
5.3. Bewilligungsgebühren werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.4. Aktionen finden bei jeder Witterung statt.

  1. Verbindlichkeit des Auftrags

6.1. Aufträge gelten nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden als verbindlich.
6.2. Mit Erhalt der Bestätigung gelten die AGB als akzeptiert.

  1. Inhalt der Medien

7.1. Für den Inhalt ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die S.E.A. AG lehnt jede Haftung ab und kann Aufträge bei gewichtigen Gründen (z. B. Werbeinhalte) ablehnen.

  1. Leistung und Haftung

8.1. Ausführung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
8.2. Haftungsansprüche durch den Kunden (z. B. Erfolg der Veranstaltung) sind ausgeschlossen.
8.3. Reklamationen müssen zwingend während des laufenden Auftrages gemeldet werden.

  1. Lieferung der Werbemittel

9.1. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung verantwortlich (spätestens 2 Wochen vor Beginn).
9.2. Lieferadresse: S.E.A. AG, Belchenstrasse 2A, 4054 Basel.
9.3. Bei Verspätung entfällt die Garantie für den Aushangtermin.
9.4. Aushänge ausserhalb des Taktes kosten zusätzlich 100 CHF Gebühr.
9.5. Der Kunde trägt alle Lieferkosten und die Haftung für den Versand.

  1. Zahlung & Stornierung

10.1. Fälligkeit und Anzahlung
Die Vergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:

  • Inlandskunden: 50 % des Auftragstotals als Vorauskasse nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu begleichen. S.E.A. AG behält sich vor, bei Neukunden 100 % Vorauskasse zu verlangen.
  • Auslandskunden: 100 % des Auftragstotals per Vorauskasse unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
    Der Aushang bzw. die Leistungserbringung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der jeweils fälligen Vorauskasse.

10.2. Zahlungsabwicklung: Zahlungen sind spesenfrei für die Empfängerin auf das in der Rechnung angegebene Konto der S.E.A. AG zu leisten. Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen sämtliche Bankgebühren und Transaktionskosten zu Lasten des Kunden.

10.3. Stornierung (Rücktritt): Bei Stornierung eines bestätigten Auftrages werden folgende Kostenanteile fällig:

  • Bis 12 Wochen vor Beginn: 0 %
  • Bis 8 Wochen vor Beginn: 50 %
  • Ab 4 Wochen vor Beginn: 80 %
  • Ab 2 Wochen vor Beginn: 100 %
    Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Drittkosten (z. B. Druckkosten, reservierte Flächen bei Dritten) sind stets voll zu erstatten.
  1. Datenschutz

11.1. Die S.E.A. AG bearbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) zur Vertragserfüllung und Kundenpflege.
11.2. Daten können zu internen Werbezwecken genutzt werden; der Kunde kann dem jederzeit widersprechen.
11.3. Die S.E.A. AG trifft angemessene technische Massnahmen zur Datensicherheit.
11.4. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten.
11.5. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung unter www.kulturservice.ch.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Rechtswahl
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der S.E.A. AG (einschliesslich dieser AGB) unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) werden explizit ausgeschlossen.

12.2. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Basel, Schweiz. Die S.E.A. AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz/Firmensitz im Ausland) zu belangen.