Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendbarkeit
1.1. Die Tarifbestimmungen gelten auf alle Dienstleistungen der S.E.A. AG, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Solange diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragliche Verhältnis zwischen der S.E.A. AG und dem Kunden die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag gem. Art. 363ff OR
2. Fixstellen (Plakatrahmen)
2.1. Die S.E.A. AG gewährleistet den Aushang gem. Auftragsbestätigung. Die Plakate sind durch Schutzfolien in den Klapprahmen geschützt.
2.2. Die Klapprahmen sind nicht abschliessbar.
2.3. Die S.E.A. AG übernimmt keine Haftung für fehlende Plakate in den Plakatrahmen, welche durch Diebstahl oder Wandalen entfremdet werden.
2.4. Die Bewirtschaftung der Plakatrahmen findet wöchentlich statt.
2.5. Die S.E.A. AG garantiert den Aushang von 90% der vereinbarten Stellen.
2.6. In einzelnen Fällen kann es zu einer Abweichung der Standorte kommen aufgrund vorübergehender Baustellen oder aus Gründen höherer Gewalt.
3. Outdoor- & Indoorplakate
3.1. Indoorplakate werden auf Privatgrund, öffentliche Plakatstellen, und sonstigen Stellen mit Erlaubnis angebracht.
3.2. Outdoorplakate werden auf Privatgrund, öffentliche Plakatstellen, Allmend, sowie allen weiteren möglichen Stellen angebracht.
3.3. Die Plakate werden immer wieder durch Reinigungspersonal und Sammlern entfernt. Ebenfalls können Private oder Firmen mit ähnlichen Dienstleistungen unsere Plakate überkleben. Die S.E.A. AG ist stets bemüht die Plakate nachzuhängen. Die Wirksamkeit eines Aushangs ist von der Auflage abhängig.
3.4. Die S.E.A. AG haftet nicht für die Dauer des Aushangs einzelner Plakate.
3.5. Bei der Outdoorplakatierung kann die Witterung den Aushang beinträchtigen.
3.6. Die S.E.A. AG plakatiert auch auf privatem Grund und ist somit auf den Goodwill der jeweiligen Standorte angewiesen.
3.7. Für Plakate welche vom Auftragsgeber oder durch Dritte angebracht werden übernimmt die S.E.A. AG keinerlei Verantwortung.
4. Flyerboxen
4.1. Die S.E.A. AG bewirtschaftet alle Flyerboxen wöchentlich.
4.2. Der genaue Standort des jeweiligen Flyers innerhalb der Flyerbox kann im Vorfeld nicht genau definiert werden und hängt von der aktuellen Auftragslage ab.
4.3. Die S.E.A. AG vermeidet stets eine Über Bewirtschaftung der Flyerboxen, damit die jeweiligen Flyer gut sichtbar positioniert werden.
4.4. Die S.E.A. AG übernimmt keine Haftung für entwendete Flyer aus den Flyerboxen.
5. Samplingaktionen
5.1. Samplingaktionen und Flyerverteilungen „Hand in Hand“ müssen mindestens 5 Tag vor dem Startdatum definitiv gebucht werden.
5.2. Die Samplingaktion kann bis spätestens 14 Tage vor der Verteilung abgesagt werden. Danach werden die vollen Kosten verrechnet.
5.3. Gebühren für erteilte Bewilligungen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.4. Die Aktionen werden bei jeder Witterung durchgeführt.
6. Verbindlichkeit des Auftrags
6.1. Aufträge gelten nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden als verbindlich.
6.2. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung gelten die AGB als akzeptiert, sofern nichts Weiteres vereinbart wurde.
7. Inhalt der Medien
7.1. Für den Inhalt der Flyer, Plakate oder ähnlichem, welche durch die S.E.A. AG in Umlauf gebracht werden, ist der Auftraggeber verantwortlich. Die S.E.A. AG lehnt jede Haftung ab und kann Aufträge bei Vorliegen gewichtiger Gründe ablehnen. Die S.E.A. AG kann für die Gestaltung und den Inhalt von Medien nicht verantwortlich gemacht werden.
8. Leistung und Haftung
8.1. Die S.E.A. AG führt den Auftrag in bestem Wissen und Gewissen aus.
8.2. Haftungsansprüche durch den Kunden (z.B. bei schlecht verkauften Veranstaltungen) oder nachträgliche Rechnungsreduktionen sind ausgeschlossen.
8.3. Reklamationen sind immer während des laufenden Auftrages der S.E.A. AG zu melden.
9. Lieferung der Werbemittel
9.1. Der Kunde ist für rechtzeitige Lieferung der Werbemittel an die S.E.A. AG verantwortlich.
9.2. Die Lieferung der Werbemittel muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Aushangs / Verteilung bei uns eintreffen. Die Lieferadresse lautet: S.E.A. AG , Belchenstrasse 2A, 4054 Basel.
9.3. Bei zu später Lieferung kann die S.E.A. AG für vereinbarte Aushangtermine nicht garantieren.
9.4. Aushänge ausserhalb des Taktes werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 100 CHF verrechnet.
9.5. Bei Post- und Kurierlieferungen haftet der Kunde vollumfänglich für die Ware und übernimmt sämtliche Lieferkosten (inkl. Zoll, Nach- und Strafporto).
10. Zahlung
10.1. 50 % des Auftrag Totals per Vorauskasse
10.2. Für ausländische Kunden gilt 100% Vorauszahlung.
10.3. Zahlung mittels Einzahlungsschein auf das Konto der S.E.A. AG
10.4. Bei Stornierung eines bestätigten Auftrages behält sich die S.E.A. AG vor die Aufträge wie folgt zu verrechnen:
Bis 4 Wochen vor dem Auftrag: 100%
Bis 8 Wochen vor dem Auftrag: 50%
Bis 12 Wochen vor dem Auftrag: 0%
11. Kundendaten
11.1. Die S.E.A. AG behandelt die ihr vom Kunden zugegangenen Dateien vertraulich
11.2 Die Kontaktdaten des Kunden werden in die interne Datenbank aufgenommen
11.3. Die Kontaktdaten können zu internen Werbezwecken verwendet werden.